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Vertragsrecht

Durch Verträge werden Kauf, Miete, Darelehen und viele weiteren Rechtsbeziehungen geregelt. Das Vertragsrecht stellt daher einen zentralen Bereich unserer Rechtsordnung dar. Ohne Vertrag und ohne Vertragsrecht würde unser Alltag nicht funktionieren.

Grundsätzlich herrscht im deutschen Zivilrecht das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es steht daher dem einzelnen frei, ob er einen Vertrag abschließen möchte, welche Gestaltung seines Vertrages vorgenommen wird und ob ein Vertrag auch wieder beendet wird.

Das Vertragsrecht ist Privatrecht und somit maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Daneben gibt es auch öffentlich rechtliche Verträge, die allerdings eher unter die Rubriken Verwaltungsrecht bzw. öffentliches Recht fallen.

Das Vertragsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, den Vertragsschluss und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln.

Einige Beispiele: Kündigung, Verzug, Mahnung, Schenkung, Rücktritt, Anfechtung, Irrtum, AGB, Nutzungsbedingungen, Geschäftsbedingungen, Klausel, Vertragsstrafe, Vertrag, Angebot, Annahme, Franchise, Gewinnzusage, Minderjährige, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Widerruf, Willenserklärung, Rechnung, Kostenvoranschlag, Abnahme, Vertrag zu Lasten Dritter, Fälligkeit.. .