Formulare und Anfragen

Datenübermittlung für Immobilienkaufvertrag:

Onlineformular

PDF-Download


Datenübermittlung für GmbH Gründung:

Onlineformular

PDF-Download


Datenübermittlung für Patientenverfügung/ Generalvollmacht:

Onlineformular

PDF-Download


Datenübermittlung für sonstige Anfragen:

Onlineformular

Mietrecht

Das Mietrecht ist eines der praxisrelevantesten Gebiete des Zivilrechts. In kaum einem anderen Rechtsgebiet werden so viele Streitigkeiten ausgetragen.

Die einschlägigen Vorschriften des Mietrechts finden sich in den §§ 535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches. Grundlage eines jeden Mietverhältnisses ist ein Mietvertrag. Dieser kann von den Parteien grundsätzlich frei ausgehandelt werden. Zum Schutze des Mieters finden sich jedoch in den §§ 535 ff. BGB Vorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Wurde ein Vertrag geschlossen, der mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist, so tritt an dessen Stelle das geltende Recht.

Das wohl bekannteste und problematischste Mietverhältnis ist das Wohnraummietverhältnis. Die anzutreffenden Streitpunkte sind zumeist gleich: Was kann ich als Mieter tun, wenn ich Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung habe? Was mache ich bei falschen Nebenkostenabrechnungen? Welche Rechte habe ich bei Mietmängeln? Muss ich eine Mietminderung vorher ankündigen? Wie bekomme ich meine Mietkaution zurück?

In den letzten Jahren wurden die Rechte des Mieters durch die Rechtsprechung immer mehr erweitert. Das wohl bekannteste Urteil des Bundesgerichtshofes betraf die Thematik der Schönheitsreparaturen. Der BGH entschied damals, dass Klauseln in einem Mietvertrag, die einen starren Fristenplan zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter vorsahen, ohne die individuellen Abnutzungserscheinungen zu berücksichtigen, unwirksam sind. Folge dieser Rechtsprechung war, dass in die Stelle dieser unwirksamen Regelungen das geltende Recht trat, mithin nicht mehr der Mieter, sondern der Vermieter für die Schönheitsreparaturen aufkommen musste.

Wir stehen Ihnen zur Seite, ob bei Mietmängeln oder auch bei der Prüfung Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Nicht nur der Mieter, auch der Vermieter sieht sich immer häufiger mit Problemen konfrontiert. Was tun, wenn der Mieter seine Miete nicht pünktlich oder gar nicht zahlt? Wie kann ein Mietvertrag wirksam gekündigt werden und welche Besonderheiten sind dabei zu beachten? Welche Maßnahme müssen ergriffen werden, wenn ein Mieter nicht auszieht? Welche Kosten entstehen bei Beauftragung eines Gerichtsvollziehers?

Auch in diesen Fällen bieten wir eine umfassende Beratung und Hilfe an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.