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Familienrecht

Im Familienrecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen den durch Ehe, Verwandtschaft und Schwägerschaft verbundenen Personen geregelt. Außerdem gehören zum Familienrecht Betreuungs- und Vormundschaftssachen, Adoptionsrecht, Pflegschaft und die Lebenspartnerschaft.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen im Bürgerlichen Gesetzbuch unterlag das Familienrecht seit Einführung immer wieder tiefgreifenden Veränderungen. Dies hängt vor allem mit den sich im Laufe der Zeit veränderten Sichtweisen des Familienbildes zusammen. Während früher die Großfamilie vorherrschte, ist in der heutigen Zeit die Familie nur noch schwerlich zu definieren. Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnliche Wohngemeinschaften, alleinerziehende Elternteile sind nur einige Ausprägungen heute vorherrschender Familienformen.

Im Familienrecht ist im Ehescheidungsrecht und in einigen weiteren Verfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt per Gesetz vorgeschrieben. Dies ist auch sinnvoll, da das Familienrecht in seiner Komplexität und die mit den einzelnen Verfahren einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen einen Rechtsbeistand unerlässlich machen. Ob Sie nun einen Ehevertrag aufsetzen wollen, Informationen zu Unterhalts-, Trennungsgeld und Zugewinnausgleich benötigen, einen Rechtsbeistand im Scheidungsverfahren suchen, einen Sorgerechtsstreit befürchten oder ein Umgangsrecht mit Ihren Kindern wünschen: Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent und zuverlässig.