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Ehe- und Scheidungsverträge

Notare helfen Ihnen als neutrale Gestalter bei Ehevertägen oder Scheidungsfolgevereinbarungen, achten auf eine ausgewogene Gestaltung und haben die Absicherung beider Partner besonders im Blick.

Eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung entlastet und beschleunigt das Scheidungsverfahren. Das gerichtliche Scheidungsverfahren wird außerdem kostengünstiger, ist nicht so nervenstrapazierend und weniger zeitraubend.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung ermöglicht eine einvernehmliche, d.h. schnelle und, im Vergleich zur gerichtlichen Auseinandersetzung, günstigere Scheidung. Eine gemeinsame Vereinbarung wird von den Ehepartnern besser akzeptiert als ein Urteil. Sie ist ein vernünftiger Abschluss der gemeinsamen Lebensphase. Voraussetzung für eine einverständliche Scheidung ist die Bereitschaft zu einer „friedlichen“ Lösung. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich die wichtigsten Fragen der Scheidung ohne gerichtliche Hilfe regeln.

Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt, bei der kein Streit über Sorgerecht, Unterhalt, Ehewohnung, Haushaltsgegenstände und Vermögen geführt wird. In diesem Fall wird vom Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entschieden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit alle offenen Punkte geklärt sind. Über Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen wird nur entschieden, wenn ein Ehegatte eine Entscheidung zu diesen sogenannten Folgesachen beantragt. Dann besteht Anwaltszwang für beide Ehegatten, d.h. es muss ein zweiter Anwalt beteiligt werden.
Ohne einen solchen Antrag zu den sonstigen gesetzlichen Scheidungsfolgen „fragt das Gericht“ nicht nach diesen offenen Punkten. Es muss auch nicht nachgewiesen werden, dass diesbezüglich eine Einigung besteht. Die Eheleute werden nicht gezwungen ihre Scheidungsfolgen zu regeln. Eine Scheidung mit einem Anwalt geht also auch ohne Einigung, ist aber nicht in jedem Fall zu empfehlen.

Im beiderseitigen Interesse sollte also vor der Scheidung ausgelotet werden, ob eine einvernehmliche, abschließende Einigung über alle, oder zumindest einige, Scheidungsfolgen möglich ist. Hierzu berät Sie der Notar unparteiisch. Er hält Ihre Einigung in rechtssicherer Form, d.h. in einer notariellen Urkunde, der Scheidungsfolgevereinbarung, fest. Alle privatschriftlichen Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Ehegattenunterhalt sowie Erb- und Pflichtteilsrecht vor der Scheidung sind unwirksam. Sie sind im Streitfall ohne Bedeutung.

Im Interesse beider Ehegatten sollte möglichst vor der Scheidung eine einvernehmliche Regelung gefunden werden. Lassen Sie sich beraten und finden Sie eine rechtssichere und nervenschonende Lösung.